© BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Ortsverband Rehburg-Loccum - 2023, aktualisiert: 02.09.2023
01.05.2020
Nach den uns vorliegenden Informationen wird, im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die gesetzliche Verpflichtung für Ausgleichsmaßnahmen für bauliche Eingriffe in die Natur nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen.
In unseren städtischen Bebauungsplänen sind dafür Flächen oder vergleichbare Maßnahmen festgesetzt. Soweit uns bekannt ist, sind solche Ausgleichsmaßnahmen sowohl auf den Baugrundstücken als auch außerhalb des Bebauungsplanes verpflichtend vorgesehen.
Unser Ziel ist es, dass diese Maßnahmen, die Nachteile für Natur und Landschaft ausgleichen sollen, auch tatsächlich umgesetzt werden. Nach unserer Einschätzung gibt es aber an vielen Stellen Umsetzungsdefizite.
Im Baugesetzbuch ist geregelt, dass die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, überwachen müssen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Seit der Änderung im Jahre 2017 ist im BauGB klargestellt, dass Gegenstand der Überwachung auch die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist.
Nach dem Zweck der Vorschrift ist davon auszugehen, dass die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar an den Vollzug des Bebauungsplans und an die Eingriffe gekoppelt ist. Eine Durchführung der Maßnahmen erst mehrere Jahre nach Umsetzung der Eingriffe halten wir für sehr unglücklich, nicht im Sinne des Gesetzes und schädigend für Natur, Umwelt und Artenschutz.
Unserer Forderung nach zeitnaher Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen wollen wir Nachdruck verleihen.
Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen